Rechtliche Hinweise


Eine Klangtherapie ist ein komplementäres Verfahren und kein Ersatz für medizinisch indizierte Therapien!

Meine Angebote dienen der Entspannung und können die Aktivierung der Selbstheilungskräfte fördern.
Entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (AZ: 1 BvR 784/03, vom 02. März 2004) weise ich darauf hin, dass meine Angebote keinesfalls die Diagnose oder Behandlung beim Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten ersetzen. Ich stelle keine Diagnosen, führe keine Behandlungen durch und gebe auch keine Heilversprechen ab.

Als Coach biete ich Trainings zur Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte sowie sonstige Tätigkeiten außerhalb des Heilkundebegriffs, d.h. unterhalb der Krankheitsschwelle, an und führe diese durch (§ 1 Abs. 3 Satz 3 PsychThG).